Mitgliederversammlung 2021

22.02.2021

Der Deutsche Bundestag hat am 17. Dezember 2020 Änderungen und Ergänzungen des § 5 COVMG (Gesetz über Maßnahmen im Gesellschaftsrecht u.a. zur Bekämpfung der COVID19-Pandemie) beschlossen. Das Gesetz wurde am 30.12.2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt demnach am 28.2.2021 in Kraft.

Nach reichlicher Überlegung ist die Vereinsführung zu dem Entschluß gekommen, daß gemäß § 5 COVMG eine „Durchführung der Mitgliedersammlung im Wege der elektronischen Kommunikation für den Verein oder die Vereinsmitglieder nicht zumutbar ist“.

Im COVMG heißt es weiter „Abweichend von § 36 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist der Vorstand nicht verpflichtet, die in der Satzung vorgesehene ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, solange die Mitglieder sich nicht an einem Ort versammeln dürfen.“

Dementsprechend muß die ursprünglich für den 10. März angedachte Mitgliederversammlung des Obst- und Gartenbauverein Plüderhausen e.V. aufgrund der pandemiebedingten Gefahren wegen Corona abgesagt und verschoben werden. Am Ersatztermin sollen die Vereinsmitglieder persönlich, gegebenenfalls auch im Freien, teilnehmen können. Die Mitglieder werden rechtzeitig und fristgerecht über einen neuen Termin informiert.

Eine wichtige Auswirkung der Gesetzgebung betrifft auch die Wahl von Ämtern innerhalb des Vereins: „Vorstandsmitglied eines Vereins oder einer Stiftung bleibt auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung seines Nachfolgers im Amt“.